Für Klarheit und Transparenz
Ihre Möglichkeiten für Beschwerden
Wo Menschen miteinander arbeiten, können Konflikte entstehen. Wir alle versuchen, miteinander Lösungen zu finden. Stoßen wir an unsere Grenzen, gibt es alternative Wege, die wir Ihnen hier gern zeigen.
Für Betroffene, Angehörige und Freunde sowie für das Team
BUBL, die unabhängige Beschwerdestelle
- wenn sie eine Beschwerde haben
- und vor Ort nicht zu einer Lösung kommen.
Die unabhängige Beschwerdestelle erreichen Sie über Telefon, WhatsApp, E-Mail und per Brief.
Vertraulich und anonym
Beschwerdestelle für Gewalt bei freiheitsentziehenden Maßnahmen
Für solche Fälle gibt es strenge Regeln. Es darf natürlich nicht zur Gewalt kommen. Falls das doch passieren sollte, können sich Betroffene, Angehörige und andere Menschen bei einer Meldestelle des Landes Nordrhein-Westfalen beschweren. Dort gibt es auch Beratung.
Mehr Informationen und die Kontaktdaten finden Sie hier:
Für ein offenes und zugleich geschütztes Miteinander
Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Es setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie in nationales Recht um. Es zielt darauf ab, Personen zu schützen, die Missstände und Rechtsverstöße in Unternehmen, Behörden oder Organisationen melden.
Das HinSchG soll eine Kultur der Integrität und Transparenz in Organisationen fördern. Gleichzeitig schützt es Hinweisgeber vor negativen Konsequenzen.
Mehr Informationen und die Kontaktdaten finden Sie hier:
Ihre Meinung ist uns wichtig
Unser Beschwerdemanagement kontaktieren
Wir möchten uns verbessern und optimale Angebote bereithalten. Dazu zählt auch, Schwachstellen zu erkennen. Bitte unterstützen Sie uns und beantworten Sie folgende Fragen:
- Welche Angebote fehlen?
- Haben sie einen Verbesserungsvorschlag oder eine Beschwerde?
Bitte kontaktieren Sie uns.
Wir sind offen für Ihre Anregungen.