Gegen den Mangel an motivierten Arbeitskräften

Schaffen Sie betriebs­integrierte Arbeitsplätze mit den Lebenshilfe-Werkstätten

Haben Sie schon darüber nach­gedacht, eine Person mit Behinderung in Ihrem Betrieb zu beschäftigen? Eine gute Idee! Wir begleiten Sie auf dem Weg, die Arbeitswelt zu erneuern.

Darum sind wir ein guter Partner:

  • An fünf Standorten in Leverkusen und Bergisch Gladbach bieten wir berufliche Rehabilitation und Qualifizierung für 1000 Menschen in verschiedenen Gewerken.
  • Als verlässlicher Partner für Industrie, Handel und Dienst­leistungen unterstützen wir Praktika, Außenarbeitsplätze und Übergänge in die sozial­versicherungspflichtige Beschäftigung.

Engagierte Kooperationspartner und Beschäftigungsgeber arbeiten gern und erfolgreich mit uns zusammen. Gemeinsam leisten wir mehr!

Vorteil durch Wissen

Betriebs­integrierter Arbeitsplatz: das Konzept

Betriebsintegrierter Arbeits­platz – ein langer Begriff, den wir folgend mit BiAP abkürzen und gern erklären. BiAPs ermöglichen es Menschen mit Behinderung, außerhalb der Werkstatt aktiv am Arbeits­leben teilzunehmen. Diese Arbeitsplätze schaffen eine Verbindung zu Unternehmen, Behörden oder Organisationen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Einsatzmöglichkeiten gibt es zum Beispiel:

  • Pflegeeinrichtungen
  • Gärtnereien
  • Gastronomie und Küche
  • Wäschereien
  • Einzelhandel
  • Handwerksbetriebe
  • Lager- und Logistikunternehmen
  • Tätigkeiten als Alltagshelfer und viele weitere

Organisatorisch sind diese Arbeitsplätze an die Lebenshilfe-Werkstatt gebunden. Die Arbeit findet jedoch außerhalb der Werkstatt in einem anderen Unternehmen statt. Jobcoaches der Lebenshilfe-Werkstätten begleiten dieses besondere Arbeitsverhältnis durch Organisation, Betreuung, Entlohnung und Versicherung.

Diese Form der Zusammen­arbeit bringt Vorteile für alle Seiten: Die Beschäftigten sammeln wertvolle Berufs­erfahrung, während die Unter­nehmen von motivierten und engagierten Arbeitskräften profitieren.

Stärken Sie Ihre Arbeitgebermarke

Vorteile als Beschäftigungs­­­geber

Pioniergeist bringt Wirtschaft und Gesellschaft nach vorn. Mit uns, den Lebenshilfe-Werkstätten, begeben Sie sich auf neues Terrain. Aber Sie sind nicht allein.

In der neuen Arbeitswelt angekommen, erwarten Sie diese Vorteile:

  • Die Beschäftigten überzeugen durch hohe Motivation und Leistungsbereitschaft.
  • Die Beschäftigten bleiben weiterhin Angestellte der Werkstatt und werden hier sozial abgesichert.
  • Individuell und flexibel vereinbaren wir Rahmenbedingungen und die Prämierung der Beschäftigungsstelle.
  • Eine Anrechnung der Prämie auf die Ausgleichsabgabe ist möglich.
  • Ein Jobcoach der Werkstatt betreut das Praktikum und den Übergang in einen betriebsintegrierten Arbeitsplatz (BiAP).

Für die Beschäftigten bedeutet ein Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt:

  • Wertschätzung und Anerkennung,
  • Weiterentwicklung,
  • Unabhängigkeit.

Bereichern Sie Ihre Unter­nehmenskultur und machen Sie Ihr soziales Engagement nach außen deutlich.

Moderne Unternehmen vertrauen unserer Erfahrung – seit 1963.

Starten Sie jetzt! Wir freuen uns auf den Kontakt:

Drei Stufen des Übergangs

Der Weg zur inklusiven Teilhabe

1 Praktikum

2 Betriebs­integrierter Arbeitsplatz

3 Reguläre Fest­an­stellung

Zielsetzung

1 Praktikum

Orientierung / Kennenlernen für Betrieb und Praktikanten.

2 Betriebs­integrierter Arbeitsplatz

Integration der Beschäftigten in den Betrieb, arbeitsplatz-relevante Förderung möglich.

3 Reguläre Fest­an­stellung

Reguläres Arbeitsverhältnis auf Wunsch des Betriebs und der Beschäftigten.

Dauer

1 Praktikum

i.d.R. 4 – 6 Wochen

2 Betriebs­integrierter Arbeitsplatz

Unmittelbar nach Praktikum. Dauer individuell vereinbar. Bis zu 3 Jahre.

3 Reguläre Fest­an­stellung

Nach Absprache

Kosten

1 Praktikum

Für den Betrieb kostenlos

2 Betriebs­integrierter Arbeitsplatz

Individuell vereinbarte Prämie zwischen WfbM und Betrieb. Entlohnung des Beschäftigten durch WfbM.

3 Reguläre Fest­an­stellung
Lohn durch Arbeit­geber direkt an Arbeitnehmer, Lohn­kosten­zuschüsse über Antrag bei LVR oder AfA.

Vertragsart

1 Praktikum

Schrift­licher Praktikums­vertrag mit Tätigkeits­protokoll

2 Betriebs­integrierter Arbeitsplatz

Beschäftigungs­verein­barung zwischen Betrieb und Werk­statt.
3 Reguläre Fest­an­stellung

Arbeitsvertrag zwischen Betrieb und Beschäftigten

Betreuung / Beratung

1 Praktikum

Persönlich durch die Jobcoaches der Werkstatt

2 Betriebs­integrierter Arbeitsplatz

Persönlich durch die Jobcoaches der Werkstatt

3 Reguläre Fest­an­stellung
Durch den Integrations­fachdienst

Sozialversicherung

1 Praktikum

Beiträge übernimmt die Werkstatt

2 Betriebs­integrierter Arbeitsplatz

Beiträge übernimmt die Werkstatt

3 Reguläre Fest­an­stellung

Soziale Absicherung durch den Betrieb

Status

1 Praktikum

Beschäftigungs­verhältnis mit der Werk­statt

2 Betriebs­integrierter Arbeitsplatz

Beschäftigungs­verhältnis mit der Werk­statt auf einem aus­gelagerten Arbeits­platz
3 Reguläre Fest­an­stellung

Reguläres Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wir sind für Sie da

Unsere Jobcoaches

BfR_Torsten Löhnert

Torsten Löhnert

Bereichsleiter und Jobcoach
in Leverkusen-Bürrig und Leverkusen-Quettingen

Tel.: 0152 51 01 99 76

BfR_Ingo Berger

Ingo Berger

Jobcoach
in Bergisch Gladbach-Gronau

Tel.: 0151 64 33 63 25

BfR_Katja Mages

Katja Mages

Jobcoach
in Bergisch Gladbach-Refrath

Tel.: 0162 1 35 08 91

Dina Lenzen

Dina Lenzen

Jobcoach
in Leverkusen-Opladen

Tel.: 0162 135 66 26

Starker Partner für „maßgeschneiderte“ Lösungen

Doch das ist längst nicht alles, die Lebenshilfe-Werkstätten sind auch ein verlässlicher Partner für unsere gewerblichen Kunden im Bereich Fertigung und Dienstleistung.

Unser Fokus liegt auf den Bedürfnissen und Erwartungen unserer Kunden. Wir entwickeln unsere internen Standards kontinuierlich weiter, um Ihren Anforderungen gerecht zu werden sowie unsere Qualität stets zu gewährleisten und zu verbessern. Unsere Stärke liegt in maßgeschneiderten Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

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