HINSEHEN – ACHTSAM SEIN

Der Verhaltenskodex

Vorbemerkung

Die Verantwortung für den Schutz vor jeglicher Form von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, liegt bei den Mitarbeiter*innen, die in einem von Achtsamkeit geprägten Arbeitsklima einander begegnen. Es gilt, eine Haltung einzunehmen, die gekennzeichnet ist von wachsamen Hinschauen, offenem Ansprechen, transparentem und angemessenem Handeln im Umgang mit den uns anvertrauten Beschäftigten, sowie auch den Mitarbeiter*innen untereinander. Jegliche Form von Gewalt gegenüber Mitarbeiter*innen und den mir anvertrauten Beschäftigten hat disziplinarische, arbeitsrechtliche und strafrechtliche Folgen.
Ziel ist es, den Mitarbeiter*innen eine Orientierung für angemessenes Verhalten zu geben und einen Rahmen zu schaffen, der Grenzverletzungen und jegliche Formen von Gewalt, insbesondere sexualisierte Gewalt, verhindert. Im Mittelpunkt stehen die uns anvertrauten Beschäftigten.

Die verbindlichen Verhaltensregeln beziehen sich auf folgende Bereiche:

  • Gestaltung von Nähe und Distanz
  • Angemessenheit von Körperkontakt
  • Sprache und Wortwahl
  • Beachtung der Intimsphäre
  • Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
  • Regeln des Zusammenarbeitens

Es kann Gründe geben, von den nachfolgenden Verhaltensregeln abzuweichen. Wichtig sind hierbei die Kommunikation mit den Kolleg*innen und direkten Vorgesetzen, sowie die Dokumentation an entsprechender Stelle.

Auf der Basis dieser Grundhaltung werden nachfolgende Verhaltensregeln festgelegt.

Gestaltung von Nähe und Distanz

Ein vertrauensvolles Miteinander ist im Arbeitsalltag wertvoll. Umso wichtiger ist dabei ein professionelles, reflektiertes Verständnis von Nähe und Distanz. Die Beziehungsgestaltung sollte dem jeweiligen Arbeitskontext entsprechen und stimmig sein. Manchmal erfüllen Menschen ihre Bedürfnisse unmittelbar und emotional. Hier kann eine Sensibilisierung für die eigenen Grenzen und die Grenzen des anderen für deren Einhaltung sorgen.

  1. Wir nehmen individuelle und kulturelle Grenzempfindungen ernst und achten sie.
  2. Wir thematisieren und kommunizieren Grenzverletzungen und dokumentieren sie.
  3. Wir achten professionell auf persönliche Grenzen.
  4. Wir nehmen uns Zeit und Raum für Beziehungsaufbau und ein respektvolles Miteinander.
  5. Wir führen Gespräche in einem geeigneten Rahmen.
  6. Wir sind uns unserer persönlichen Grenzen und Haltung zu Nähe und Distanz bewusst.

Angemessenheit von Körperkontakt

Körperliche Berührungen sind in der Arbeit mit Menschen nicht auszuschließen. Behinderungsbedingt sind sie oft die einzige Möglichkeit der Kontaktaufnahme. Körperliche Berührungen haben jedoch dem jeweiligen Kontext angemessen zu sein. Achtsamkeit und Zurückhaltung sind unabdingbar. Vorausgesetzt ist grundsätzlich die Zustimmung des Beschäftigten, eine Ablehnung ist zu respektieren. Die Mitarbeiter*innen sind für die Wahrung der Grenzen verantwortlich.

  1. Wir lassen individuelle Unterschiede für Selbstschutz und Fremdschutz zu.
  2. Unerwünschte Berührungen sind nicht erlaubt, erst recht nicht in Verbindung mit dem Versprechen von Belohnungen oder Strafandrohung.
  3. Wir achten in den Pausenzeiten auf unerwünschte Berührungen und unterbinden sie ggfls.
  4. Wir haben die Erlaubnis, Körperkontakt unter pflegerischen Aspekten, der Versorgung (Begleitung in der Pflege, Toilettengang, Erste Hilfe, Trösten) zuzulassen.
  5. Wir geben eine adäquate Rückmeldung, wenn ein Verhalten unangemessen erscheint.

Sprache und Wortwahl

Durch Sprache und Wortwahl können Menschen massiv verletzt und gedemütigt werden. Verbale und nonverbale Interaktion soll der Rolle und dem Kontext entsprechen und auf den Beschäftigten und ihren Bedürfnissen angepasst sein.

  1. Wir passen die Sprache den individuellen Fähigkeiten des Beschäftigten an. Sie ist situations- und personenabhängig.
  2. Wir vermeiden eine sexistische, rassistische, diskriminierende Sprache, Fäkalsprache, Zynismus und Spitz-bzw. Kosenamen.
  3. Wir achten auf eine angemessene Lautstärke und eine verständliche Sprache (Leichte Sprache).
  4. Wir siezen jeden Mensch bei Eintritt in das Unternehmen. In der Folge wird eine gemeinsame Entscheidung über die Anrede getroffen.
  5. Wir schreiten bei sprachlichen Grenzverletzungen ein und beziehen eine klare Position.

Beachtung der Intimsphäre

Der Schutz der Intimsphäre ist ein hohes Gut. Jeder Mensch hat ein Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat,- und Intimsphäre. Vornehmlich Pflegesituationen sind besondere Herausforderungen, derer man sich in der damit verbundenen Verantwortung bewusst sein sollte.

  1. Wir holen uns in 1:1 Pflegesituationen die Erlaubnis, anzufangen.
  2. Wir gestalten die Pflegesituationen respektvoll, um das Schamgefühl des Beschäftigten möglichst wenig zu berühren.
  3. Wir achten auf verbale wie nonverbale Signale.
  4. Wir akzeptieren geschlossene Türen und wir klopfen an, wenn wir einen Raum betreten.
  5. Wir sprechen Beschäftigte an, wenn die Kleidung der Situation nicht angemessen ist.
  6. Wir gehen sorgsam und respektvoll mit persönlichen Informationen um.

Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Die Nutzung von digitalen Medien und sozialen Netzwerken gehört zum alltäglichen Handeln der Beschäftigten. Ein umsichtiger, achtsamer und bewusster Umgang im Arbeitsalltag ist für Mitarbeiter*innen wie auch für Beschäftigte gleichermaßen wichtig.

Der Zugang zu Medien und sozialen Netzwerken ist durch Begleitung, Unterstützung, Aufklärung und einheitliche Standards zu gewährleisten.

  1. Bei Veröffentlichungen von Foto und Tonmaterial oder Texten ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild zu beachten.
  2. Beschäftigte dürfen in Umkleiden und in der Pflege weder beobachtet noch fotografiert oder gefilmt werden.
  3. Die Weitergabe privater Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Privatadressen zwischen Mitarbeiter*innen und Beschäftigten sollte vermieden werden.
  4. Filme, Fotos, Computerspiele oder Drucksachen mit pornografischem, rassistischem, diskriminierendem und gewaltverherrlichtem Inhalt sind verboten.
  5. Die Nutzung von Handys ist für Mitarbeiter*innen und Beschäftigte nur in den Pausenzeiten und definierten Räumen gestattet.

Regeln der Zusammenarbeit

Die Regeln der Zusammenarbeit müssen so gestaltet sein, dass persönliche Grenzen nicht überschritten werden. Sie orientieren sich an Bedürfnissen und individuellen Situationen der Beschäftigten.

  1. Wir untersagen jede Form von Gewalt, Nötigung und Drohung.
  2. Bei Regelverstößen wählen wir Interventionen aus, die im direkten Zusammenhang nachvollziehbar und angemessen sind. Wir dokumentieren sie an geeigneter Stelle.
  3. Wir gehen höflich und ehrlich miteinander um.
  4. Wir nehmen die Bedürfnisse des Gegenübers wahr.
  5. Wir lassen unterschiedliche Meinungen zu.

Umgang mit Geschenken

Geschenke können ein Ausdruck von Wertschätzung sein. Generell sollte der Wert angemessen sein und der Umgang damit offen und transparent, um keine emotionalen Abhängigkeiten zu fördern.
Mitarbeiter*innen nehmen von Beschäftigten und deren Familien nur zu besonderen Anlässen (z.B. Weihnachten, Geburtstag) Geschenke an. Dabei wird eine Wertgrenze von 10,-€ nicht überschritten.

Starker Partner für „maßgeschneiderte“ Lösungen

Doch das ist längst nicht alles, die Lebenshilfe-Werkstätten sind auch ein verlässlicher Partner für unsere gewerblichen Kunden im Bereich Fertigung und Dienstleistung.

Unser Fokus liegt auf den Bedürfnissen und Erwartungen unserer Kunden. Wir entwickeln unsere internen Standards kontinuierlich weiter, um Ihren Anforderungen gerecht zu werden sowie unsere Qualität stets zu gewährleisten und zu verbessern. Unsere Stärke liegt in maßgeschneiderten Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

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